Alkoholkontrollen: Vorschriften müssen genau eingehalten werden
Fast jeder Verkehrsteilnehmer hat wohl schon einmal
überlegt, ob und vor allem wie er sich gegen ein ihm vorgeworfenes
Verkehrsdelikt zur Wehr setzen soll. Die Gründe hierfür sind
vielschichtig. Viele sind wegen des Arbeitsweges auf Ihr Fahrzeug
zwingend angewiesen, andere fühlen sich zu Unrecht geahndet. Hier bietet
es sich besonders bei schwereren Verstößen (Alkohol oder Fahrverbot)
an, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wenn man über eine
Verkehrsrechtschutz-Versicherung verfügt, werden die Kosten regelmäßig
unproblematisch von den Versicherern übernommen.
Die Aussichten
erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen sind oftmals besser
als der Betroffene denkt. So müssen bei Verkehrskontrollen bestimmte
Vorschriften eingehalten werden. Die Geräte müssen geeicht sein. Bei
Lasermessungen müssen zwei Beamte am Gerät stehen. Bei Lasermessungen
muss der Betroffene auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, sich
den Verstoß am Gerät anzusehen usw.
Ebenso verhält es sich bei
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr. Auch hier müssen durch die Polizei
genaue Vorschriften beachtet werden, da die Messung ansonsten ungenau
sein kann. So müssen beispielsweise bei der Messung des Atemalkohols mit
dem weit verbreiteten „Alcotest“-gerät sowohl die Kontrollzeit von 10
min, als auch die Wartezeit von 20 min. eingehalten werden. Die
Kontrollzeit verhindert die Verfälschung des Messwertes durch
Restalkohol und andere Substanzen im Mund. Die Wartezeit ist zur
Sicherstellung eines zeitlichen Abstandes zwischen Trinkende und
Atemalkoholmessung erforderlich. Bei Nichtbeachtung auch nur einer
Vorschrift, ist das Messergebnis nicht verwertbar. So wurde z.B. nach
einer Entscheidung des BayObLG Ende letzten Jahres ein Betroffener wegen
der Nichteinhaltung der Wartezeit freigesprochen.
Rechtsanwalt
Martin Wolfgramm
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