Ist das Gerät geeicht?

Alkoholkontrollen: Vorschriften müssen genau eingehalten werden

Fast jeder Verkehrsteilnehmer hat wohl schon einmal überlegt, ob und vor allem wie er sich gegen ein ihm vorgeworfenes Verkehrsdelikt zur Wehr setzen soll. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Viele sind wegen des Arbeitsweges auf Ihr Fahrzeug zwingend angewiesen, andere fühlen sich zu Unrecht geahndet. Hier bietet es sich besonders bei schwereren Verstößen (Alkohol oder Fahrverbot) an, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wenn man über eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung verfügt, werden die Kosten regelmäßig unproblematisch von den Versicherern übernommen.

Die Aussichten erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen sind oftmals besser als der Betroffene denkt. So müssen bei Verkehrskontrollen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Die Geräte müssen geeicht sein. Bei Lasermessungen müssen zwei Beamte am Gerät stehen. Bei Lasermessungen muss der Betroffene auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, sich den Verstoß am Gerät anzusehen usw.

Ebenso verhält es sich bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr. Auch hier müssen durch die Polizei genaue Vorschriften beachtet werden, da die Messung ansonsten ungenau sein kann. So müssen beispielsweise bei der Messung des Atemalkohols mit dem weit verbreiteten „Alcotest“-gerät sowohl die Kontrollzeit von 10 min, als auch die Wartezeit von 20 min. eingehalten werden. Die Kontrollzeit verhindert die Verfälschung des Messwertes durch Restalkohol und andere Substanzen im Mund. Die Wartezeit ist zur Sicherstellung eines zeitlichen Abstandes zwischen Trinkende und Atemalkoholmessung erforderlich. Bei Nichtbeachtung auch nur einer Vorschrift, ist das Messergebnis nicht verwertbar. So wurde z.B. nach einer Entscheidung des BayObLG Ende letzten Jahres ein Betroffener wegen der Nichteinhaltung der Wartezeit freigesprochen.

Rechtsanwalt
Martin Wolfgramm

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