Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie hinsichtlich der Geltendmachung Ihrer versicherungsvertraglichen Ansprüche aus den Bereichen:

Voll- und Teilkaskoversicherung

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wird im Bereich der Teil- und Vollkaskoversicherung dann notwendig, wenn eine Leistungsverweigerung seitens des Versicherungs­unternehmens erfolgt.

Gründe für eine Ablehnung der Versicherungsleistung sind häufig

  • Verletzung Aufklärungspflichten (Unfallflucht)   
  • Verletzung der Anzeigepflichten (falsche Angaben des Versicherungsnehmers)
  • Verletzung anderer Obliegenheiten (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • nicht versicherter Schaden.

private Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Unfallversicherung

Häufige Gründe für eine Leistungsverweigerung durch Versicherer  im Bereich der  privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, der Risikolebensversicherung und der privaten Unfallversicherung sind

  • Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch unvollständige Angaben im Versicherungsantrag 
  • Bestreiten des Eintritts des Versicherungsfalls seitens des Versicherers 
  • vom Versicherungsfall unabhängige degenerative Vorschädigungen des Versicherten.

Gebäude- und Hausratversicherung

Im Bereich der  Sachversicherungen des Gebäudes und des Hausrates kommt es häufig zu Leistungskürzungen wegen 

  • grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten 
  • Unterversicherung.
Rechtsgebiet Versicherungsrecht