Verkehrsrecht

Unsere Vertretung im Bereich des Verkehrsrechts umfasst :

Unfallregulierung

Das Schadenersatzrecht im Bereich der Verkehrsunfallregulierung wird auf Grund der vielfältigen Rechtsprechung immer komplexer und ist von dem Laien kaum noch zu überblicken.

Die Haftung an sich kann streitig sein, ist häufig aber nicht das eigentliche Problem. Viel wesentlicher ist der Streit um die einzelnen Schadenersatzpositionen. Positionen wie Kostenpauschale oder Wertminderung werden dem unkundigen und nicht anwaltlich vertretenen Laien oftmals gar nicht erstattet. Viele Positionen wie z.B. die Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten oder auch die Reparaturkosten werden häufig massiv und nicht immer zu Recht gekürzt. Diesbezüglich gibt es eine Vielzahl von Rechtsprechung, über die wir aktuell informiert sind. Es gibt diverse Urteile, die wir an den hiesigen Gerichten selbst erstritten haben und als "Präzedenzfälle" bei unserer Argumentation verwenden  können.

Fahrzeugkauf

Wenn Sie Ärger mit einem gebraucht oder auch neu gekauften Fahrzeug haben, stehen Ihnen gegebenenfalls Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche bzw. anderweitige Schadenersatzansprüche zu. Wir prüfen in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen ob und inwieweit das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist, ein Garantiefall vorliegt oder eventuell sogar eine arglistige Täuschung nachweisbar ist.

Verteidigung in Bußgeldverfahren

Es macht viel häufiger Sinn, gegen ein Bußgeld vorzugehen als man vielleicht denkt. 

In unserer langjährigen Praxis hat sich gezeigt, dass durch uns in ca. 50 % der Mandate ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung erreicht werden konnte. Die Betroffenen erhielten in diesen Fällen weder eine Sanktion in Form eines Bußgeldes noch einen Punkteeintrag in das Fahreignungsregister (FAER = ehemals VZR- Verkehrszentralregister in Flensburg). 

In ca. 2/3 der Fälle konnte durch uns in Abstimmung mit dem Betroffenen zumindest ein positives Ergebnis erzielt werden. Neben Freispruch und Verfahrenseinstellung sind hierbei auch Verringerungen der Geldbuße zur Vermeidung von Punkteeintragungen und die Fälle mit einem Absehen vom Fahrverbot enthalten.

Da oft trotz relativ geringer Geldbußen Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg die Folge sind, kann sich schnell eine größere Anzahl ansammeln. Bei Neueintragungen von 1-Punkt-Delikten beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre. Bei 2-Punkte-Delikten beträgt die Tilgungsfrist sogar 5 Jahre.

Eine Überprüfung von Bußgeldern mit Punkteeintragung sollte daher immer in Betracht gezogen werden.

Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren

Zu den typischen Verkehrsstraftaten zählen neben den Alkoholdelikten z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die fahrlässige Tötung oder Körperverletzung (nach einem Verkehrsunfall) und die Nötigung im Straßenverkehr. 

Mit Ausnahme der Alkoholdelikte sind die Verteidigungsmöglichkeiten vielfältig und häufig erfolgreich. In der Vergangenheit konnten wir (mit Ausnahme von Alkoholdelikten) in ca. 90 % der Mandate ein positives Ergebnis, wie z.B. eine Verfahrenseinstellung erreichen.

Rechtsgebiet Verkehrsrecht