Ein Makler, der den Kauf eines Grundstücks vermittelt, kann die vereinbarte Provision auch dann verlangen, wenn nicht der Maklerkunde selbst, sondern eine nahestehende Person das Grundstück kauft.
Die Maklerprovision gehört zu den üblichen Nebenkosten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Allerdings fällt eine Käuferprovision nicht automatisch an.
Ein Makler muß einen Verkäufer grundsätzlich auf Finanzierungsrisiken hinweisen. Verletzt der Makler diese Pflicht, so verwirkt er seinen Honoraranspruch.
Rechtsprechung aktuell rund um das Maklerrecht
Urteile zum Thema Maklercourtage, Wohnungsvermittlung, Immobilienkauf etc.