Rechtsanwalts­gebühren

Für jedes Tätigwerden eines Rechtsanwaltes entstehen Gebühren. 


Um die Kosten eines Rechtsstreits wirtschaftlich kalkulieren zu können, sollten Sie vor der Übertragung des Mandats einen Überblick über die zu erwartenden Kosten haben.


Die Höhe der Anwaltsgebühren wird gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Gebühr nach dem Streitwert. Für einige Tätigkeiten, wie zum Beispiel in strafrechtlichen Angelegenheiten oder Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren fallen hingegen Rahmengebühren an, die sich unter anderem an dem Umfang und dem Grad der Schwierigkeit orientieren.


Abweichend von den gesetzlichen Gebühren ist es auch möglich, eine individuelle Pauschal- oder Zeitvergütung mit uns zu vereinbaren, welche im außergerichtlichen Bereich auch geringer als die gesetzlich Vorgeschriebene sein kann.


Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, besonders relevant bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden, hat der Schädiger zumeist auch die Gebühren des Rechtsanwaltes zu tragen, so dass Sie mit Rechtsanwaltsgebühren nicht belastet werden.


Für uns ist es angesichts dieser vielfältigen Möglichkeiten eine Selbstverständlichkeit mit Ihnen vorab oder während des ersten Beratungsgesprächs die anfallenden Kosten für eine Beratung, eine außergerichtliche Auseinandersetzung oder ein eventuelles Gerichtsverfahren konkret zu erörtern und individuelle Lösungen zu finden.

 

Scheuen Sie sich bei Problemen also nicht vor der anwaltlichen Hilfe.

Guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein!


Foto von: Meyhome / pixelio.de

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