Fallen für die Löschung eines brennenden Fahrzeuges oder die Abbindung von auslaufendem Öl Kosten für einen Feuerwehreinsatz an, sind diese von der Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Vandalismusschäden, die anlässlich des Diebstahls von mitversicherten Teilen eines Kfz verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung nicht erfasst.