Bei einem Unfall setzen wir Ihren Schadenersatzanspruch durch. Sollten Sie Probleme mit dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges oder eines Oldtimers haben, stehen wir Ihnen beratend und vertretend zur Seite. Wenn Sie zu schnell oder bei Rotlicht gefahren sind, Ihnen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort e.t.c. vorgeworfen wird, übernehmen wir gern Ihre Verteidigung.
Verweigert z. Bsp. die Unfall- oder Berufsversicherung die vereinbarte Leistung stehen wir Ihnen anwaltlich bei. Fordert der Fahrzeugversicherer Regress z. Bsp. wegen verspäteter Prämienzahlung oder Obliegenheitsverletzungen prüfen und wehren wir gegebenenfalls diese Forderung ab.
Bei Fragen rund um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Maklerprovisionsanspruch können wir helfen.