Wir beraten und vertreten sowohl Makler, als auch deren Kunden bei Fragestellungen wie zum Beispiel:
Im BGB finden sich gerade einmal 4 Vorschriften zum Maklervertrag. Die Beurteilung streitiger Fragen orientiert sich daher hauptsächlich an der Rechtsprechung. Das Maklerrecht ist im Grunde Richterrecht, welches sich stets in der Entwicklung und im Wandel befindet. Anhand der Vielzahl von Entscheidungen wird das Maklerrecht auch sehr unübersichtlich und bedarf immer einer ganz genauen und individuellen Einzelfallbetrachtung.