Maklerrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Makler, als auch deren Kunden bei Fragestellungen wie zum Beispiel:

  • Ist der Provisionsanspruch entstanden?
  • Ist die geforderte Provision angemessen?
  • Schadenersatzanspruch bei Verletzung von Vertragspflichten?
  • Ist der Maklervertrag wirksam zustande gekommen, bzw. wirksam beendet worden?
  • Besteht ein Widerrufsrecht bzw. ist der Widerruf rechtzeitig ausgeübt worden?
  • Hat der Wohnungsmakler gegen das Bestellerprinzip verstoßen?

Im BGB finden sich gerade einmal 4 Vorschriften zum Maklervertrag. Die Beurteilung streitiger Fragen orientiert sich daher hauptsächlich an der Rechtsprechung. Das Maklerrecht ist im Grunde Richterrecht, welches sich stets in der Entwicklung und im Wandel befindet. Anhand der Vielzahl von Entscheidungen wird das Maklerrecht auch sehr unübersichtlich und bedarf immer einer ganz genauen und individuellen Einzelfallbetrachtung.

Rechtsgebiet Maklerrecht