03. Apr 2019
Kann man ein Bußgeld bekommen, wenn man zu langsam fährt?
§ 3, Abs. 2 StVO schreibt vor, dass Fahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Triftige Gründe können widrige Wetterumstände, schwere Ladung oder auch die Suche nach einem Parkplatz oder dem richtigen Weg sein. Aus anderen Gründen, insbesondere aus dem „Erziehungsgedanken“ heraus ist ein zu langsames Fahren nicht erlaubt. Wer also ohne triftigen Grund sehr langsam unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 20,00 € rechnen. Der Grund dafür, dass auch für zu langsames Fahren ein Bußgeld verhängt wird, liegt darin, dass auch langsame Autofahrer eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sein können. So werden z. Bsp. Überholmanöver provoziert, die zu Unfällen führen können. Wer deutlich zu langsam fährt und in einen Unfall verwickelt wird, den kann unter Umständen auch eine Mithaftung treffen. Das OLG Brandenburg hat z. Bsp. einem mit 38 km/h auf der Autobahn Fahrenden eine Mithaftung von 50% angerechnet. Ihm war ein nachfolgendes Fahrzeug aufgefahren.
erscjienen in:Warnow Kurier