Entschädigungsansprüche geltend machen

Noch immer sind die Grundbücher nicht vollständig bereinigt, so dass Grundstückseigentümer mit Eingriffen in Ihr Eigentum rechnen müssen ...

Rechtsanwältin Jana Braun rät ...

Noch immer sind die Grundbücher nicht vollständig bereinigt, so dass Grundstückseigentümer mit Eingriffen in Ihr Eigentum rechnen müssen. So haben beispielsweise Energieversorger nach dem Grundstücksbereinigungsgesetz (GBBerG) das Recht, den Trassenverlauf der Versorgungsleitungen aus DDR-Zeiten als beschränkte persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch einzutragen und so das entsprechende Grundstück mit diesem Recht zu belasten. Der Grundstückseigentümer kann sich dessen im Wesentlichen nur erwehren, wenn die betroffene Leitung nicht aus DDR-Zeiten stammt bzw. der tatsächliche Trassenverlauf von den Angaben des Versorgers abweicht.
Zu beachten ist allerdings, dass das Nutzungsrecht nur in dem Umfang besteht, in dem es am 3. Oktober 1990 ausgeübt wurde. Spätere Erweiterungen der Grundstücknutzung, z.B. durch Erweiterung des Schutzstreifens, sind vom GBBerG nicht erfasst und bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
Die Eintragung der vorgenannten Dienstbarkeit wird von den Versorgern unterschiedlich gehandhabt. Teilweise werden mit den Eigentümern Vereinbarungen der Eintragung gegen die nach § 9 GBBerG vorgeschriebene Entschädigung getroffen. Andere Unternehmen nutzen die gesetzliche Möglichkeit, die Eintragung selbst zu betreiben. Hierzu wird die beabsichtigte Eintragung durch die Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht (was kaum ein Eigentümer feststellt). Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird dann die Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen, ohne dass der Eigentümer sich noch wehren kann. Auch der Entschädigungsanspruch wird hierbei nur gewehrt, wenn dieser vom Eigentümer aktiv beansprucht wird.
Da die Entschädigungshöhe im Gesetz als „ortsüblich“ sehr allgemein formuliert wurde, ist bei den Verhandlungen mit dem Versorgungsunternehmen rechtlicher Beistand ratsam.

RA Wolfgramm, Tel. 0381/2528555

erschienen in: Warnow Kurier