Unfallservice immer im Sinne des Kunden?

09. Jul 2005

Rechtsanwältin Jana Braun rät zur Vorsicht

Viele KFZ - Versicherer preisen ihr so genanntes „aktives Schadenmanagement“ an.

Darunter habe man einen komfortablen Service, sowohl für den Kunden, als auch den Geschädigten durch schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Unfallschadens zu verstehen. Dem Geschädigten und Kunden werden alle unbequemen Wege abgenommen. So kommt der hauseigene Sachverständige des Versicherers vor Ort und holt die hauseigene Werkstatt das beschädigte Fahrzeug ab und bringt es auch zurück.

Bei so viel Service ist jedoch Vorsicht geboten. Denn das eigentliche Ziel dieser Form der Schadenabwicklung ist nicht die Kundenzufriedenheit, sondern die konsequente Schadensteuerung und damit verbundene Kostensenkung der Versicherer. Folglich werden dem Laien nicht so bekannte Schadenersatzpositionen wie die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung Kosten- Untersuchungs- und Benzinpauschale, Schmerzensgeld etc. oftmals nicht erstattet. Auch weiß der Geschädigte meistens nicht, wie der hauseigene Sachverständige den Restwert bei einem Totalschaden ermittelt hat oder wie sich die Billig - Stundensätze der von dem Versicherer bestimmten Werkstatt auf die Qualität der Reparatur auswirken.

Alles in allem ist jeder Geschädigte gut beraten, wenn er die qualifizierte Dienstleistung eines von ihm gewählten Sachverständigen und die eigene Reparaturwerkstatt, sowie die unabhängige und kompetente Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt und sich nicht darauf verlässt, was der Versicherer ihm vorschlägt.

Weitere Fragen beantwortet Rechtsanwältin Rechtsanwältin Jana Braun unter
Tel.: 0381 3644955.

erschienen in: Warnow Kurier am 09.07.2005