Den Firmennamen schützen lassen!

Stichwort Markenregister: Jana Braun berät

Wer mit seinem Unternehmen dauerhaft erfolgreich sein möchte, ist darauf angewiesen, dass man ihn wieder erkennt und nicht mit anderen verwechselt.

Zu dieser Einsicht gelangen nunmehr auch viele mittelständische und kleinere Unternehmen. In der Konsequenz lassen sie ihre Geschäftsbezeichnung und Logo durch eine Eintragung beim Deutschen Patentamt schützen.

Die Marke bietet Schutz vor Verwechslungen und zwingt Mitbewerber dazu, einen ausreichenden Abstand zum eigenen Unternehmen einzuhalten. Dritten ist außerdem die Möglichkeit entzogen, eine bestimmte Bezeichnung oder ein Logo "wegzuschnappen". Bei einer unzulässigen Markenbenutzung kann der Markeninhaber den Dritten auffordern, sich dazu zu verpflichten, jede weitere Benutzung unverzüglich zu unterlassen und insoweit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gibt er sie nicht ab, muss er mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das zuständige Gericht rechnen. Handelt der Verletze auch noch schuldhaft, hat er Schadensersatz, meist in Form einer angemessenen Lizenz, zu zahlen.

Hat man seinen Namen also nicht schützen lassen, kann man durchaus selbst einmal der zur Unterlassung aufgeforderte Dritte sein. In der Folge darf man selbst nach jahrelangem Tätigsein unter seinem Firmennamen nicht mehr mit diesem arbeiten. Dies kann unter Umständen bis zur Geschäftsaufgabe führen.

Die Eintragung der Marke muss angemeldet werden. Vorab sollte eine Recherche im Markenregister durchgeführt werden, inwieweit identische oder verwechselbare Marken bereits eingetragen sind, um einen möglichen Widerspruch dieser Markeninhaber zu vermeiden.

erschienen in: Warnow Kurier