Vorsicht bei Kasko "Select Verträgen"

25. Jul 2013

Bei dem Abschluss eines kostengünstigeren Kasko Select Vertrages ist Vorsicht geboten.

Vereinzelt werden von den Fahrzeugversicherern derzeit Versicherungsverträge mit der Bezeichnung „Kasko Select“ angeboten. Derartige Verträge sind in der Regel bis zu 15% günstiger als andere Kaskoverträge.

Der Kasko Select Vertrag beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschaden im Versicherungsfall nach den Weisungen des Versicherers zu beheben hat. Das bedeutet, der Versicherer entscheidet, ob und wo das Fahrzeug instand gesetzt wird. Die Fahrzeugreparatur hat sodann in der von dem Versicherer vorgegebenen Partnerwerkstatt zu erfolgen. Anderenfalls wird der Versicherer von der Leistung frei, d. h. wird der Schaden nicht erstattet.

Bei den Partnerwerkstätten der Versicherer handelt es sich in der Regel um freie Kfz-Werkstätten, also nicht um auf einen Fahrzeugtyp spezialisierte Fachwerkstätten. Gerade bei finanzierten Fahrzeugen, Leasingfahrzeugen oder Neufahrzeugen ist ein solcher Select Vertrag daher mit folgenden Nachteilen verbunden.

  1. Mit dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag verpflichtet man sich zumeist, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in vom Hersteller autorisierten Fachwerkstätten durchführen zu lassen. Wird bei einem Unfallschaden in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt repariert, stellt dies zugleich einen Verstoß gegen die Vertragspflichten gegenüber dem Leasing- oder Kreditgeber da. Dieser ist dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages und gegebenenfalls zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Zumindest die Rückgabe des Leasingfahrzeuges dürfte problematisch werden.
  2. Insbesondere bei Neufahrzeugen läuft man durch die von dem Versicherer vorgeschriebenen Werkstattbindung Gefahr, seine vom Hersteller oder Verkäufer gebotenen Garantieansprüche zu verlieren. Fahrzeuggarantien, Mobilitätsgarantien, Durchrostungsgarantien etc. setzen zumeist voraus, dass Arbeiten am Fahrzeug in Fachwerkstätten durchgeführt werden.
  3. Zu bedenken ist auch, dass bei einem Verkauf des Fahrzeuges, der Umstand, dass der Unfallschaden in einer markengebundenen Fachwerkstatt behoben wurde, wesentlichen Einfluss auf den Verkaufspreis hat. Ein potentieller Käufer wird bei Reparatur in einer typenoffenen Werkstatt Zweifle an der fachgerechten Reparatur hegen, was Einfluss auf den Wiederverkaufswert hat.