Versicherungsschutz: Nicht bei geöffnetem Wasserhahn an Waschmaschine

22. Jul 2013

Wer seine Wohnung verlässt und den Wasserhahn an der Waschmaschine nicht zudreht, riskiert den Versicherungsschutz. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main gilt dies auch für den Fall, dass die Maschine nicht in Betrieb ist.

Im konkreten Rechtsstreit hatte die Klägerin ihre Wohnung für wenige Stunden verlassen, ohne die Wasserleitung abzustellen. Durch einen defekten Schlauch floss Wasser bis in die darunter liegenden Etagen aus. Die Haftpflichtversicherung sah darin ein grob fahrlässiges Verhalten und lehnte es ab, den Schaden zu ersetzen.

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter an. Es liege auf der Hand, dass der Zuleitungsschlauch porös werden und platzen könne. Daher müsse der Wasserhahn nach Benutzung der Waschmaschine beim Verlassen der Wohnung geschlossen werden.

Oberlandesgericht Frankfurt a.M., 7 U 53/99