20. Jul 2013
Kfz-Sachverständige sind im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht verpflichtet, für die Ermittlung des Restwerts eines beschädigten Fahrzeugs Angebote überregionaler online-Restwertbörsen einzuholen.
Kfz-Sachverständige sind im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht verpflichtet, für die Ermittlung des Restwerts eines beschädigten Fahrzeugs Angebote überregionaler online-Restwertbörsen einzuholen.