Wir betreuen Sie gerichtlich und außergerichtlich in Kündigungsschutzsachen, bei Ansprüchen auf Teilzeitarbeit sowie bei Vertragsabschlüssen und Abmahnungen.
Bei der einvernehmlichen Beendigung von Anstellungsverträgen und Abfindungsverhandlungen begleiten wir Sie mit dem Ziel einer sach- und interessengerechten Gestaltung der Abfindungsvereinbarung.
Wir beraten und vertreten sowohl Makler, als auch deren Kunden bei Fragestellungen wie zum Beispiel:
Auf Grund des gesetzlich sehr dünn geregelten Maklerrechts hat die Beurteilung dieser Fragen im konkreten Einzelfall hauptsächlich auf Grundlage der Rechtsprechung zu erfolgen.
Sofern Ihnen ein Dritter einen Schaden zugefügt hat, sei es durch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, durch unachtsame Handlungsweise oder nicht genügende Beaufsichtigung zum Beispiel eines Tieres, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruches.
Insbesondere der Umfang und die Berechnung von Personenschäden ist hierbei ein häufiges Problem.
Unsere Vertretung im Bereich des Verkehrsrechts umfasst die Geltendmachung der entstandenen Sach- und Personenschäden, insbesondere den Anspruch auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden.
Wir beraten Sie hinsichtlich der Entscheidung, ob der Verkehrsunfall ohne Reparatur abgewickelt, eine Reparatur trotz Totalschaden durchgeführt oder ein Ersatzfahrzeug beschafft werden soll, sowie bei den Fragen, ob Nutzungsausfall geltend gemacht werden soll, ein Leihwagen in Anspruch genommen wird und welche Möglichkeiten nach der neuen Rechtslage im Hinblick auf den Ersatz der Mehrwertsteuer bestehen.
Auf Wunsch vermitteln wie Ihnen einen geeigneten Sachverständigen.
(www.buero-schirrmacher.de)
In Verkehrsstrafsachen sowie in Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldangelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten unter anderem bei Fahrverbot, Führerscheinentzug und Punkten beim Kraftfahrtbundesamt.
Wir beraten und vertreten Sie hinsichtlich der Geltendmachung Ihrer versicherungsvertraglichen Ansprüche aus allen Versicherungszweigen.
Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wird im Bereich des Versicherungsrechts häufig dann notwendig, wenn eine Leistungsverweigerung seitens des Versicherungsunternehmens zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgt:
Im Vertragsrecht stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen unter anderem aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen, Reiseverträgen und Arbeitsverträgen zur Seite.
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